Natürlich war auch 2024 nicht nur von Erfolgen geprägt, sondern stellte uns vor einige Herausforderungen. Aufgrund der hohen Investitionen in den Auf- und Ausbau wird das Gruppen-Ergebnis nochmals negativ ausfallen.
Im operativen Geschäft der enespa-Gruppe haben wir – nach provisorischen Berechnungen – markante Verbesserungen erzielt. Positiv hervorzuheben ist, dass wir den Verlust im Vergleich zum Vorjahr verringern konnten. Diese Entwicklung zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Die erzielten Fortschritte und ein solider Auftragsbestand stimmen uns sehr zuversichtlich, dass wir innerhalb der nächsten 12 bis 18 Monate den Break-Even erzielen werden.
Aktuell arbeiten wir mit Hochdruck an der Erstellung der Jahresrechnung. Da wir diese erstmals konsolidiert für alle Gesellschaften aufbereiten, ist der Prozess besonders aufwendig. Die ersten provisorischen Abschlusszahlen für 2024 werden wir Ihnen im April 2025 präsentieren. Der Geschäftsbericht erscheint Ende Mai; die Generalversammlung findet am 18. Juni 2025 statt. Wir freuen uns bereits jetzt darauf, Sie dort begrüssen zu dürfen.
Was schrieben die Medien 2024 über enespa? Hier finden Sie aktuelle und vergangene Berichterstattungen und Medienbeiträge über unsere Gruppe.
Die Steuerwerte für das Jahr 2024 sind noch nicht bekannt. Gemäss gängiger Praxis der Steuerbehörden ist in der Steuererklärung der letzte bekannte Wert (i.d.R ist das der Vorjahreswert) zu deklarieren (oder das Feld ist leer zu lassen). Die Steuerverwaltungen werden den eingesetzten Wert überprüfen und allenfalls auf den aktuellen Wert korrigieren.
Die Handhabung ist interkantonal unterschiedlich. Es gibt Kantone, die generell auf die Vorjahreswerte abstellen und andere, die die aktuelle Bewertung abwarten.
Die Steuerwerte publizieren wir unter folgenden Links:
Unsere Obligationen sind nicht kotiert. Als Steuerwert ist daher der letzte belegte bzw. bekannte Wert zu erfassen. Dieser beträgt 100% vom Nominalwert. Die Zinsen stellen einen steuerbaren Vermögensertrag dar und werden nach der Fälligkeit des Coupons besteuert. Da unsere Obligationen nicht der Verrechnungssteuer unterliegen, muss der gesamte Bruttozins in der Steuererklärung deklariert werden.
Aktien können wir aufgrund der rechtlichen Bestimmungen nur an Personen, mit einem Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein verkaufen.
Obligationen können wir aufgrund der rechtlichen Bestimmungen nur an Personen, mit einem Wohnsitz in der Schweiz, Deutschland, Österreich oder Liechtenstein, verkaufen.
Der Weg zur Kreislaufwirtschaft von Kunststoff ist lang. Wir gehen den Weg aber nicht alleine, sondern mit Ihnen zusammen. Feiern Sie mit uns, wenn wir unserem Ziel einen Schritt näher gekommen sind.
Der Weg zur Kreislaufwirtschaft von Kunststoff ist lang. Wir gehen den Weg aber nicht alleine, sondern mit Ihnen zusammen. Feiern Sie mit uns, wenn wir unserem Ziel einen Schritt näher gekommen sind.
Der Weg zur Kreislaufwirtschaft von Kunststoff ist lang. Wir gehen den Weg aber nicht alleine, sondern mit Ihnen zusammen. Feiern Sie mit uns, wenn wir unserem Ziel einen Schritt näher gekommen sind.